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Eintritt in ein Altmietverhältnis - Mietzinsanhebung nach Ausscheiden der privilegierten Mitmieter

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2012/220Zak 2012, 114 Heft 6 v. 3.4.2012

MRG § 46

ZPO § 14

Der Eintritt von Angehörigen in ein Altmietverhältnis nach dem Tod des Mieters löst gem § 46 Abs 1 MRG kein Mietzinsanhebungsrecht aus, wenn sich unter den Eintretenden zumindest eine privilegierte Person (Ehegatte, Lebensgefährte und minderjährige Kinder des Mieters) befindet. Der Vermieter kann den Mietzins jedoch gem § 46 Abs 2 MRG anheben, sobald alle privilegierten Personen aus dem Mietverhältnis ausgeschieden bzw volljährig geworden sind und es nur noch nichtprivilegierte Mitmieter gibt.

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