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Einbringung von Überschüssen aus der Abrechnung in die Rücklage - Einstimmigkeit erforderlich

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2012/146Zak 2012, 75 Heft 4 v. 6.3.2012

WEG §§ 31, 34 Abs 4

Gem § 34 Abs 4 WEG sind Überschussbeträge, die sich zugunsten eines Wohnungseigentümers aus der Abrechnung ergeben, auf dessen künftige Vorauszahlungen auf die Liegenschaftsaufwendungen gutzuschreiben. Mit Vereinbarung oder Beschluss kann eine abweichende Regelung vorgesehen werden.

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