vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigung eines dem Sportstättenschutz unterliegenden Mietverhältnisses

RechtsprechungSchuldrechtZak 2012/145Zak 2012, 75 Heft 4 v. 6.3.2012

SportstättenschutzG: § 1 Abs 1, § 4

Gemeinnützig tätig iSd § 1 Abs 1 SportstättenschutzG ist ein Sportverein bereits dann, wenn er einer unbestimmten Anzahl von Personen (Mitgliedern und/oder Gästen) die Ausübung eines Sports im Interesse der Allgemeinheit ermöglicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte