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Mietbeihilfe im Rahmen der Mindestsicherung - kein Eigeneinkommen des Unterhaltsberechtigten

RechtsprechungFamilienrechtZak 2012/51Zak 2012, 33 Heft 2 v. 31.1.2012

EheG § 68a

Sozialhilfeleistungen sind bei der Unterhaltsbemessung nicht als Eigeneinkommen des Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen, wenn das entsprechende Sozialhilfegesetz Rückersatz- bzw Legalzessionsregelungen vorsieht. Dies gilt auch im Fall eines Unterhaltsanspruchs nach § 68a EheG.

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