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Nicht rückzahlbare Wohnbauförderung bei Vermögensaufteilung nicht als Schuld zu berücksichtigen

RechtsprechungFamilienrechtZak 2012/52Zak 2012, 34 Heft 2 v. 31.1.2012

EheG § 81 Abs 1

Wenn die mit Pfandrecht sichergestellte Wohnbauförderung für die Ehewohnung nur in dem - im Zeitpunkt der Auflösung der Lebensgemeinschaft nicht verwirklichten - Fall des Weiterverkaufs an eine nicht förderungswürdige Person zurückzuzahlen ist, handelt es sich um keine konnexe Schuld, die bei der Aufteilung berücksichtigt werden müsste.

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