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Zustimmung des Sachwalters zur Sterilisation der betroffenen Person

RechtsprechungFamilienrechtZak 2012/555Zak 2012, 294 Heft 15 v. 28.8.2012

ABGB § 284

AußStrG §§ 78, 131

Wenn der Sachwalter der Sterilisation der betroffenen Person zustimmt und die gerichtliche Genehmigung beantragt, ist gem § 131 AußStrG ein besonderer Sachwalter zu bestellen, der die betroffene Person im Genehmigungsverfahren zu vertreten hat. Auf eine (weitere) Zustimmung des besonderen Sachwalters zu der beantragten Maßnahme kommt es nicht an.

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