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Kein Rechtsmittel des einzigen Erlagsgegners gegen den Annahmebeschluss (II)

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2012/425Zak 2012, 218 Heft 11 v. 19.6.2012

ABGB § 1425

AußStrG § 45

Da ein Erlag zugunsten eines einzigen Erlagsgegners dessen materielle Rechtsstellung in aller Regel nicht beeinträchtigt, kann dieser den Annahmebeschluss nicht mit einem Rechtsmittel anfechten.

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