ABGB § 1425
AußStrG §§ 45, 62 Abs 3
Da ein Erlag zugunsten eines einzigen Erlagsgegners dessen materiellrechtliche Stellung nicht beeinträchtigt, kann dieser den Annahmebeschluss nicht mit einem Rechtsmittel anfechten.
ABGB § 1425
AußStrG §§ 45, 62 Abs 3
Da ein Erlag zugunsten eines einzigen Erlagsgegners dessen materiellrechtliche Stellung nicht beeinträchtigt, kann dieser den Annahmebeschluss nicht mit einem Rechtsmittel anfechten.