EKHG §§ 8, 19 Abs 2
ABGB § 1295 Abs 1, § 1392
Ein verletzter Mitfahrer des Kfz, dessen Lenker den Verkehrsunfall allein verschuldet hat, kann seine Schadenersatzansprüche gem § 8 Abs 1 EKHG auch gegen den Halter des gegnerischen Fahrzeugs (im Rahmen der Gefährdungshaftung) geltend machen.