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Eigenbedarf am Mietobjekt trotz geplanter baulicher Umgestaltung?

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2012/418Zak 2012, 216 Heft 11 v. 19.6.2012

MRG § 30 Abs 2 Z 9

Der Eigenbedarf iSd § 30 Abs 2 Z 9 MRG muss an den aufgekündigten Räumen bestehen. Dies ist nicht der Fall, wenn eine entscheidende bauliche Umgestaltung des Mietobjekts geplant ist oder das Gebäude, in dem sich das Mietobjekt befindet, abgetragen werden soll.

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