AußStrG § 154
ABGB §§ 452, 1392
Die Überlassung von Nachlassaktiven gem §§ 154 f AußStrG an Zahlungs statt stellt eine Alternative zum Verlassenschaftsinsolvenzverfahren dar.
AußStrG § 154
ABGB §§ 452, 1392
Die Überlassung von Nachlassaktiven gem §§ 154 f AußStrG an Zahlungs statt stellt eine Alternative zum Verlassenschaftsinsolvenzverfahren dar.