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Überlassung des Nachlasses an Zahlungs statt erst nach Befriedigung von Absonderungsansprüchen

RechtsprechungErbrechtZak 2012/410Zak 2012, 214 Heft 11 v. 19.6.2012

AußStrG § 154

ABGB §§ 452, 1392

Die Überlassung von Nachlassaktiven gem §§ 154 f AußStrG an Zahlungs statt stellt eine Alternative zum Verlassenschaftsinsolvenzverfahren dar.

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