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Rekurs gegen Bewilligung des Grundbuchgesuchs nur im laufenden Rang - Beschwer

RechtsprechungSachenrechtZak 2012/409Zak 2012, 214 Heft 11 v. 19.6.2012

GBG §§ 29, 122

Das Rechtsmittel des Antragstellers gegen die Bewilligung des Einverleibungsgesuchs lediglich im laufenden Rang ist wegen der fehlenden materiellen Beschwer unzulässig, wenn dies mangels Zwischeneintragungen mit keinen Nachteilen verbunden ist.

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