ABGB § 274 Abs 2
Nur eine konkrete, individuelle und extreme berufliche Belastung berechtigt einen Rechtsanwalt dazu, die Übernahme einer Sachwalterschaft wegen Unzumutbarkeit abzulehnen. Aus dem Umstand, dass ein aktiv tätiger Rechtsanwalt bereits das für den Antritt der Altersversorgung erforderliche Alter überschritten hat, kann die Unzumutbarkeit nicht abgeleitet werden.