Ein Zessionsverbot, das in den AGB für einen Reisevertrag in Bezug auf Gewährleistungsansprüche vorgesehen ist, ist nach Ansicht des BGH (X ZR 76/11) wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden gem § 307 BGB unwirksam.
Ein Zessionsverbot, das in den AGB für einen Reisevertrag in Bezug auf Gewährleistungsansprüche vorgesehen ist, ist nach Ansicht des BGH (X ZR 76/11) wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden gem § 307 BGB unwirksam.