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Schmerzengeld trotz Komazustandes

RechtsprechungSchadenersatzZak 2011/335Zak 2011, 179 Heft 9 v. 24.5.2011

ABGB § 1325

Der Schmerzengeldanspruch setzt nicht voraus, dass die Schmerzen bei klarem Bewusstsein erlebt oder rational verarbeitet werden (hier: Wachkomazustand). Schmerzengeld kann selbst bei gänzlichem Verlust jeglicher Wahrnehmungs- bzw Empfindungsfähigkeit und völliger, dauerhafter Schmerzunempfindlichkeit zustehen.

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