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Umschwenken auf sekundären Gewährleistungsbehelf nach Verweigerung der Mängelbehebung

RechtsprechungSchuldrechtZak 2011/328Zak 2011, 176 Heft 9 v. 24.5.2011

ABGB § 932 Abs 4

Nach Verweigerung der Mängelbehebung durch den Übergeber kann der Übernehmer die sekundären Gewährleistungsbehelfe Preisminderung oder Wandlung geltend machen. Die Weigerung muss ernsthaft und endgültig sein. Dass der Übergeber an seiner Nacherfüllungspflicht zweifelt, reicht noch nicht aus.

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