ABGB § 862a
ZPO § 272
Der Sendebericht mit dem "OK-Vermerk" liefert keinen (Anscheins-)Beweis für den Zugang der per Telefax versendeten Erklärung beim Empfänger.
ABGB § 862a
ZPO § 272
Der Sendebericht mit dem "OK-Vermerk" liefert keinen (Anscheins-)Beweis für den Zugang der per Telefax versendeten Erklärung beim Empfänger.