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Verschuldensunabhängiger Unterhalt trotz Sozialhilfebezugs

RechtsprechungFamilienrechtZak 2011/311Zak 2011, 170 Heft 9 v. 24.5.2011

EheG § 67 Abs 1, § 68a

Wegen ihrer Subsidiarität sind Sozialhilfeleistungen bei der Unterhaltsbemessung nicht als Eigeneinkommen des Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen, wenn das entsprechende SozialhilfeG (hier: WSHG) Rückersatz- bzw Legalzessionsregelungen vorsieht. Die Subsidiarität besteht auch gegenüber dem verschuldensunabhängigen Unterhaltsanspruch nach § 68a EheG.

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