AHG §§ 1, 9 Abs 5
In Bezug auf Veröffentlichungen im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung", die aufgrund der Offenlegungspflichten von Kapitalgesellschaften nach dem UGB erforderlich sind, handelt die Medieninhaberin Wiener Zeitung GmbH als beliehenes Unternehmen hoheitlich. Die unberechtigte Verweigerung der Veröffentlichung kann daher zu Amtshaftungsansprüchen gegen die Republik Österreich führen.