vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verjährung von Forderungen, die eine verfassungswidrige, rückwirkend aufgehobene Norm ausschloss

RechtsprechungSchuldrechtZak 2011/283Zak 2011, 155 Heft 8 v. 10.5.2011

ABGB §§ 1478, 1480

B-VG Art 89 Abs 2, Art 140

Dass die Gesetzesbestimmung, die eine Minderung von Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen (hier: privatrechtliche Ruhegenussleistungen nach dem BundestheaterpensionsG) bewirkte, vom VfGH mit Rückwirkung auch für Nichtanlassfälle als verfassungswidrig aufgehoben wurde, bedeutet nicht, dass der Verjährungsbeginn für die Nachforderungen in einem Nichtanlassfall erst mit Kundmachung der Aufhebung anzusetzen ist. Da der Geltendmachung der durch die verfassungswidrige Norm ausgeschlossenen Ansprüche mit Leistungs- oder Feststellungsklage (mit dem Ziel, im Rechtsmittelverfahren durch Anregung die Einleitung eines eigenen Gesetzesprüfungsverfahrens zu erreichen) schon zuvor kein objektives Hindernis entgegenstand, hat die Verjährung bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen periodischen Forderung begonnen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte