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Anforderungen an den Buchvermerk als Publizitätsakt für eine Sicherungszession

RechtsprechungSchuldrechtZak 2011/282Zak 2011, 155 Heft 8 v. 10.5.2011

ABGB §§ 452, 1392

IO § 11 Abs 1

Die Sicherungszession verschafft dem Zessionar in der Insolvenz des Schuldners nur dann ein Absonderungsrecht, wenn der für die Wirksamkeit erforderliche Publizitätsakt vor Insolvenzeröffnung gesetzt wurde.

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