Der Autor vergleicht das österreichische Geschäftsraummietrecht in Bezug auf den Mieterschutz mit der Rechtslage in 12 anderen europäischen Staaten (ua Deutschland, Frankreich und Ungarn). Er gelangt zum Schluss, dass der in § 16 Abs 1 Z 1 MRG vorgesehene Preisschutz (Begrenzung auf den angemessenen Mietzins) in den untersuchten Rechtsordnungen einzigartig ist. Eine sachliche Rechtfertigung sei mangels Besonderheiten des österreichischen Markts nicht erkennbar. Auch der Bestandschutz bei unbefristeten Mietverhältnissen sei im MRG im Vergleich extrem stark ausgeprägt, was aber durch die seit der WRN 2000 zulässige freie Befristbarkeit von Geschäftsraummietverträgen (wenn auch mit Befristungsabschlag) relativiert werde. Rechtspolitisch hält der Autor die Abschaffung des Preisschutzes und die Einschränkung des Bestandschutzes auf schutzwürdige Unternehmen (insb Handelsunternehmen) für erwägenswert. Auf der anderen Seite könnte der Bestandschutz bei Zeitmietverträgen - etwa durch Mindestvertragslaufzeiten - verstärkt werden.