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Adäquater Kausalzusammenhang zwischen der Primär- und der Folgekollision mit einem Tier

RechtsprechungSchadenersatzZak 2011/244Zak 2011, 137 Heft 7 v. 19.4.2011

ABGB § 1295 Abs 1, § 1311

StVO § 20 Abs 1

Aus dem Gebot des Fahrens auf Sicht (§ 20 Abs 1 StVO) folgt, dass bei Dunkelheit eine Fahrgeschwindigkeit einzuhalten ist, die das Anhalten innerhalb des durch das eigene Fahrzeug und entgegenkommende bzw vorausfahrende Fahrzeuge ausreichend ausgeleuchteten Bereichs ermöglicht.

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