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Zinsminderung aufgrund eines Mangels setzt Anzeige voraus

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2011/241Zak 2011, 135 Heft 7 v. 19.4.2011

ABGB § 1096 Abs 1

Das Zinsminderungsrecht nach § 1096 Abs 1 ABGB ist ein Gewährleistungsanspruch eigener Art, der unabhängig von den Gewährleistungsfristen des § 933 ABGB geltend gemacht werden kann.

Seite 135


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