AußStrG §§ 62, 79, 134
ABGB §§ 229, 275 Abs 3
Die Rechnungslegungspflicht des Sachwalters (hier: Legung der Schlussrechnung) besteht gegenüber dem Gericht. Ein vom Betroffenen oder seinem Erben erteiltes Verbot kann den Sachwalter nicht von seiner Rechnungslegungspflicht befreien.