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Inkrafttreten des KSchRÄG 2011

In aller KürzeZak 2011/223Zak 2011, 122 Heft 7 v. 19.4.2011

Aufgrund einer erst nach Redaktionsschluss der Zak 6/2011 bekannt gewordenen Änderung im NR-Plenum tritt das KSchRÄG 2011 nicht am 1. 4., sondern erst am 1. 5. 2011 in Kraft. Zu den Neuerungen siehe Zak 2011/186, 102.

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