Am 23. 2. 2011 ist das TNG 2011, das die neue Timesharing-RL 2008/122/EG umsetzen soll und das bisher geltende TNG (BGBl I 1997/32) ersetzte, in Kraft getreten. Der Autor stellt die Neuerungen im Überblick dar und hebt insb den erweiterten Anwendungsbereich hervor (Verkürzung der Mindestvertragsdauer auf ein Jahr, Einbeziehung von Nutzungsrechten an beweglichen Sachen wie Wohnmobilen, Erfassung einiger vergleichbarer oder zusammenhängender Vertragstypen). Siehe dazu auch Zak 2011/41, 30.