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Beginn der Berufungsfrist trotz fehlender Rechtsmittelbelehrung

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2011/216Zak 2011, 119 Heft 6 v. 5.4.2011

ZPO §§ 146, 432 Abs 2, § 464 Abs 2

Die Zustellung des Urteils löst den Lauf der Berufungsfrist auch dann aus, wenn die Rechtsmittelbelehrung fehlt. Die neuerliche Zustellung des Urteils samt Rechtsmittelbelehrung kann die Rechtsmittelfrist nicht verlängern. Das Fehlen der Belehrung könnte höchstens zur Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags herangezogen werden.

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