vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pistensicherungspflicht - Absicherung einer abgesenkten Beschneiungslanze

RechtsprechungSchadenersatzZak 2011/213Zak 2011, 118 Heft 6 v. 5.4.2011

ABGB § 1295 Abs 1, § 1304

Eine während des Pistenbetriebs in einer Höhe von 1,3 m bis 1,5 m in die Skipiste hineinragende Beschneiungslanze stellt eine atypische Gefahrenquelle dar, die der Pistenhalter im Rahmen seiner Pistensicherungspflichten abzusichern hat. Das Setzen einer einzigen Markierungsstange reicht als Absicherungsmaßnahme nicht aus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte