Am 1. 4. 2011 ist das Haager Kinderschutzübereinkommen (über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern) für Österreich in Kraft getreten. Im Verhältnis zwischen den Vertragsstaaten ersetzt dieses Abkommen das Haager Minderjährigenschutzübereinkommen (BGBl 1975/446). Die Vertragsstaaten der Haager Übereinkommen sind auf der Webseite der Haager Konferenz für internationales Privatrecht (http://www.hcch.net ) abrufbar.