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Doppelname bei eingetragenen Partnern

In aller KürzeZak 2011/767Zak 2011, 402 Heft 21 v. 29.11.2011

In der Rs B 518/11 vertrat der VfGH die Ansicht, dass ein Doppelname bei eingetragenen Partnern in verfassungskonformer Interpretation des NÄG wie bei Ehegatten unter Setzung eines Bindestrichs zwischen den beiden Namen zu bilden und zu führen ist.

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