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Keine Sachwalterbestellung aufgrund undisziplinierten Verhaltens vor Gericht

RechtsprechungFamilienrechtZak 2011/733Zak 2011, 392 Heft 20 v. 15.11.2011

ABGB § 268 Abs 1

AußStrG § 118

Vor der Fortsetzung des Sachwalterbestellungsverfahrens hat das Gericht konkrete Feststellungen zur Selbstgefährdung zu treffen, die eine künftige Sachwalterbestellung als möglich erscheinen lassen. Die Feststellung, dass sich der Betroffene in Gerichtsverfahren undiszipliniert und unhöflich verhalten und auf seinen Standpunkten beharrt hat, ist nicht ausreichend.

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