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Kündigung des Hausbesorger-Dienstverhältnisses samt der Dienstwohnung

In aller KürzeZak 2011/643Zak 2011, 342 Heft 18 v. 11.10.2011

Gem § 18 Abs 7 HbG ist die Kündigung des Dienstverhältnisses mit einem Hausbesorger, dem eine Dienstwohnung zusteht, auch ohne Vorliegen eines erheblichen Grundes möglich, wenn dem Hausbesorger eine geeignete und objektiv erschwingliche Ersatzwohnung zur Verfügung gestellt wird. In 9 ObA 89/11w stellte der OGH klar, dass bereits in die (gerichtliche) Aufkündigung ein verbindliches Anbot einer Ersatzwohnung unter Angabe der Konditionen aufzunehmen ist.

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