vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Rechtsmittel gegen den Auftrag des Rekursgerichts zur Bestellung eines Kollisionskurators

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2011/488Zak 2011, 259 Heft 13 v. 26.7.2011

AußStrG § 5 Abs 2, § 45

ABGB § 271

Der Beschluss, mit dem das Rekursgericht dem Erstgericht die Akten mit dem Auftrag, einen Kollisionskurator für die minderjährige Partei zu bestellen, zurückgestellt hat, ist als verfahrensleitender Beschluss nicht selbstständig anfechtbar. Erst die Bestellung des Kollisionskurators greift in die Rechtsposition des Minderjährigen ein und kann mit einem Rechtsmittel angefochten werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte