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Konkurrenz zwischen Aufwandersatzanspruch und Leistungskondiktion

RechtsprechungSchuldrechtZak 2011/403Zak 2011, 216 Heft 11 v. 7.6.2011

ABGB §§ 1042, 1431

Da der Aufwandersatzanspruch nach § 1042 ABGB nicht das endgültige Erlöschen der Schuld des Bereicherten, sondern nur die vorläufige Ersparnis voraussetzt, steht dieser Anspruch bei irrtümlicher Leistung neben der Leistungskondiktion nach § 1431 ABGB gegen den Leistungsempfänger zur Verfügung, wobei die Bereicherungsschuldner solidarisch haften.

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