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Nachbarrecht - kein Wiederherstellungsanspruch nach Einwilligung

RechtsprechungSachenrechtZak 2011/402Zak 2011, 216 Heft 11 v. 7.6.2011

ABGB §§ 364b, 523

Wenn der Zustand, der nachteilige Auswirkungen auf das Nachbargrundstück hat (hier: Abriss der stützenden Grenzmauer), mit Einwilligung oder auf Betreiben der Nachbarn hergestellt wurde, steht diesen kein nachbarrechtlicher Anspruch auf Wiederherstellung des früheren Zustandes zu.

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