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Dichtheitskontrolle der Wasserinstallationen - kein Betretungsrecht des Vermieters

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2011/368Zak 2011, 195 Heft 10 v. 7.6.2011

MRG § 8 Abs 2

Wr WasserversorgungsG: § 15 Abs 4

Gem § 15 Abs 4 Wr WasserversorgungsG hat der Wasserabnehmer die Verbrauchsanlage mindestens alle drei Monate auf ihre Dichtheit zu überprüfen, wobei die Kontrolle alternativ durch

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