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Ausstellung des Kaufvertrags auf eine andere Person - Stellvertretung oder Scheingeschäft?

RechtsprechungSchuldrechtZak 2011/364Zak 2011, 194 Heft 10 v. 7.6.2011

ABGB §§ 914, 916, 1016

Die Bitte des Kaufinteressenten, den Kaufvertrag nicht auf ihn, sondern auf eine andere Person auszustellen, spricht aus Sicht des redlichen Erklärungsempfängers dafür, dass keine Stellvertretung vorliegt, sondern die andere Person nur zum Schein als Käuferin auftreten soll.

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