ABGB § 274 Abs 2
Nur eine individuelle und extreme berufliche Belastung, die konkret darzulegen ist, kann einen Rechtsanwalt dazu berechtigen, die Übernahme einer Sachwalterschaft wegen Unzumutbarkeit abzulehnen. Erst ab fünf bestehenden Sachwalterschaften wird vermutet, dass die Übernahme einer weiteren Sachwalterschaft nicht zumutbar ist.