vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Staatshaftung und Verjährungseinwand

In aller KürzeZak 2011/348Zak 2011, 182 Heft 10 v. 7.6.2011

Nach der Vorabentscheidung des EuGH in der Rs C-452/09 , Iaia ua verstößt es nicht gegen das Gemeinschaftsrecht, wenn ein wegen Nichtumsetzung einer RL beklagter Mitgliedstaat bzw Rechtsträger gegen ein Klagebegehren, mit dem Ansprüche aus der nicht umgesetzten RL oder Staatshaftungsansprüche geltend gemacht werden, den Ablauf der im nationalen Recht vorgesehenen, angemessenen Verjährungsfrist einwenden kann. Eine Ausnahme gelte nur dann, wenn der Beklagte die Verspätung der Klage durch sein Verhalten verursacht hat. Der Verjährungsbeginn hänge grundsätzlich nicht von der Feststellung des Unionsrechtsverstoßes durch den EuGH ab.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte