Die Autorin fasst die Rsp zum nachbarrechtlichen Unterlassungsanspruch nach § 364 Abs 3 ABGB gegen den Schattenwurf von Pflanzen zusammen. Sie weist darauf hin, dass die strengen Anspruchskriterien nur schwer zu erfüllen sind, weshalb Unterlassungsklagen erst in wenigen Fällen (zB 8 Ob 116/07b) Berechtigung zuerkannt wurde. Insb neu hinzugekommene Nachbarn hätten nach der Rsp keine Chance, mit Unterlassungsansprüchen durchzudringen. Dies sei kritisch zu betrachten.