Bei dem aufgrund der Auflösung des Mietvertrags während des Konkurses der gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft fällig gewordenen Anspruch des Mieters auf anteilige Rückzahlung des Finanzierungsbeitrags gem § 17 WGG handelt es sich nach 8 Ob 166/06d = ZIK 2007/325 um eine Konkursforderung. In der jüngst ergangenen E 8 Ob 74/09d vertrat der OGH die Rechtsansicht, dass dieser Anspruch im Konkurs des WGG-Vermieters schon vor Vertragsauflösung eine anmeldungsbedürftige bedingte Konkursforderung iSd §§ 16 und 51 KO darstellt.