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Revisionsrekurs gegen die fehlerhafte Zurückweisung des Rekurses wegen Verspätung

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2010/88Zak 2010, 58 Heft 3 v. 16.2.2010

AußStrG §§ 46, 62

Die im Außerstreitverfahren erfolgte Zurückweisung des Rekurses durch das Rekursgericht wegen Verspätung ist als im Rahmen des Rekursverfahrens ergangener Beschluss unter den in § 62 AußStrG angeführten Voraussetzungen mit Revisionsrekurs anfechtbar.

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