Zu 10 ObS 76/10i = Zak 2010/465, 262: Über Anträge auf Gewährung von Leistungen aus Versorgungseinrichtungen der Rechtsanwälte ist im Verwaltungsweg zu entscheiden; bei solchen Verfahren handelt es sich um keine Sozialrechtssachen iSd § 65 ASGG, bei denen eine sukzessive Kompetenz der Arbeits- und Sozialgerichte bestehen würde.