Der Autor schlägt vor, einen neuen Kündigungsgrund in das MRG aufzunehmen, der es dem Vermieter ermöglicht, ein Mietverhältnis aufzukündigen, wenn es die angemessene wirtschaftliche Verwertung des Hauses durch Verkauf verhindert. Die bestehenden Kündigungsgründe würden nicht ausreichen, um die in diesem Zusammenhang gegebenen berechtigten Interessen des Vermieters zu wahren.