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Einwendungen gegen die Kostennote - Verzeichnung von Kosten trotz Verzichts

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2010/734Zak 2010, 419 Heft 21 v. 30.11.2010

ZPO § 54 Abs 1a

Die obsiegende Partei hat die Kosten eines Schriftsatzes in ihre am Ende der mündlichen Streitverhandlung übergebene Kostennote aufgenommen, obwohl sie in der vorangehenden Tagsatzung ausdrücklich auf eine Honorierung verzichtet hatte. Auch dieser Fehler muss vom Gegner im Rahmen rechtzeitig erhobener Einwendungen iSd § 54 Abs 1a ZPO gerügt werden. Andernfalls sind die verzeichneten Kosten zuzusprechen.

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