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Mitverschulden wegen Nichtanlegen des Sicherheitsgurts eines Kfz - keine analoge Anwendung

RechtsprechungSchadenersatzZak 2010/729Zak 2010, 417 Heft 21 v. 30.11.2010

KFG § 106 Abs 2

ABGB § 1325

§ 106 Abs 2 KFG, nach dem das durch die Nichtverwendung des Sicherheitsgurts eines Kfz begründete Mitverschulden des Geschädigten nur auf dessen Schmerzengeldanspruch angerechnet wird, ist nicht analog bei einem Arbeitsunfall anzuwenden, bei dem der Geschädigte mangels ordnungsgemäßer Benützung des Sicherheitsgeschirrs von einer umkippenden Arbeitsbühne geschleudert wurde.

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