vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Ersitzung des Eigentumsrechts am Weg durch die Gemeinde aufgrund allgemeiner Benützung

RechtsprechungSachenrechtZak 2010/711Zak 2010, 411 Heft 21 v. 30.11.2010

ABGB §§ 1455, 1460

Zur Ersitzung des Eigentumsrechts können nur solche Besitzakte führen, welche die volle Zugehörigkeit der Sache zum Besitzausübenden unter Ausschluss Dritter zum Ausdruck bringen. Ein Weg müsste daher grundsätzlich abgesperrt oder mit dem Hinweis versehen werden, dass die Benützung nur mit Zustimmung gestattet ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte