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Keine Unterhaltsverwirkung durch eine kurze ehebrecherische Beziehung ohne zerrüttende Wirkung

RechtsprechungFamilienrechtZak 2010/710Zak 2010, 411 Heft 21 v. 30.11.2010

ABGB § 94 Abs 2

Durch eine kurze sexuelle Beziehung des unterhaltsberechtigten Ehegatten zu einer anderen Person, die erst nach der Trennung stattgefunden hat und keine nachgewiesene ehezerrüttende Wirkung mehr hatte, wurde der Unterhaltsanspruch nicht verwirkt.

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