In der Rs 9 ObA 142/09m vertrat der OGH die Ansicht, dass auch der Wechsel des Arbeitgebers wegen Betriebsübergangs zum Verlust des Nutzungsrechts an der vom bisherigen Arbeitgeber überlassenen Dienstwohnung führt. Das Verfahren betraf einen Wohnungsmietvertrag, den der Arbeitnehmer einer KG als Mieter mit der persönlich als Vermieterin auftretenden Geschäftsführerin der Komplementärin dieser Gesellschaft abgeschlossen hatte. Nach einer Vertragsklausel kann das befristete Mietverhältnis von der Vermieterin vorzeitig fristlos aufgekündigt werden, wenn das Dienstverhältnis des Mieters mit der KG beendet ist. Der OGH billigte die Rechtsansicht der Vorinstanzen, dass es sich um eine gem § 1 Abs 2 Z 1 MRG vom Anwendungsbereich des Mieterschutzes ausgenommene Dienstwohnung handelt und der mittlerweile stattgefundene Betriebsübergang die Auflösung des Mietvertrags durch die Vermieterin rechtfertigt. Die Revision des Mieters wurde mangels erheblicher Rechtsfrage zurückgewiesen.